Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Angebote

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Aufträge

Aufträge, ob mündlich oder schriftlich erteilt, gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Der Inhalt dieser Bestätigung ist für die Geschäftsabwicklung maßgebend. Die Erledigung vorliegender oder eingehender Aufträge bleibt aber auch ohne vorherige Bestätigung zu diesen Bedingungen vorbehalten.

3. Beanstandungen

Beanstandungen, welche unbeschadet anderslautender gesetzlicher Regelungen nicht spätestens 14 Tage nach Ankunft der Ware unter Angabe der Gründe schriftlich beim Lieferer vorliegen, können nicht berücksichtigt werden. Jede Verwendung oder Aufteilung der Ware, welche die anderweitige Verfügungsmöglichkeit des Lieferanten darüber auch teilweise beschränkt, schließt jedoch Anspruch wegen Mängel an der Ware oder Verpackung aus. Die Übername der Kosten, die durch Verarbeitung bzw. Verglasung beanstandeter Ware, aber auch durch Ersatzverarbeitung bzw. Ersatzverglasung entstehen, geht nicht zu Lasten des Verkäufers. Im Falle fehlerhafter Lieferung besteht nur ein Anspruch auf Wandlung. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Minderung oder Schadensersatz aller Art, sind ausgeschlossen. Blindglasreklamationen und andere Beanstandungen, deren Ursache auf Mängel zurückzuführen sind, welche der Fabrikant zu vertreten hat, können nur insoweit berücksichtigt werden, wie dieser sie gelten läßt. Beanstandungen, Bemängelungen oder Meinungsverschiedenheiten halten die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Zahlung der fälligen Rechnungsbeträge nicht auf.

4. Beschaffenheit der Ware

Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Die von den Lieferwerken beanspruchten Toleranzen hinsichtlich der Dicke, sonstige Maße sowie der Fehler usw. werden auch vom Verkäufer in Anspruch genommen.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand

ist der Sitz der Lieferfirma. Als Gerichtsstand gilt – auch bei Wechselverbindlichkeiten – ausdrücklich das für die Lieferfirma zuständige Gericht in Linz.

6. Lieferzeiten – Lieferverzug

Lieferungsmöglichkeit bleibt vorbehalten. Angaben über Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Schadenersatzansprüche, Verzugsstrafen oder dergleichen aus angeblich verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Der Lieferant ist überdies ausdrücklich von der Einhaltung einer Frist oder Lieferverpflichtung ohne Gegenansprüche bereit, wenn die liefernde Industrie Befreiungsgründe nach ihren Verkaufsbedingungen geltend machen kann.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle Kaufgegenstände bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Grund diese entstanden sein mögen. Zahlt der Kunde mit Scheck oder Wechsel, gilt die Verbindlichkeit erst dann als abgedeckt, wenn diese Papiere eingelöst sind. Zur Sicherung des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Die nicht vollständig bezahlten Waren dürfen weder weiterveräußert noch verpfändet oder zur Sicherungsübereignung herangezogen werden. Bei eventuellen Pfändungen müssen wir unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt werden. Der Vorbehaltskäufer zediert bereits jetzt an uns allfällige Kaufpreisforderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung an einen Dritten künftig erwachsen. Veräußert der Vorbehaltskäufer gegen Barzahlung, so wird uns der Weiterverkaufserlös durch antizipiertes Besitzkonstitut übereignet. Die Forderungen des Kunden gegen den Dritten gelten sofort nach Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten, und der Kunde ist verpflichtet, uns bei aufrechtem, verlängertem Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seine Kunden mitzuteilen. Im Falle der Verarbeitung oder des Einbaus unserer Ware entsteht entsprechend dem Verhältnis der Wertanteile Miteigentum.

8. Preisstellung

Einzelheiten über die Preisstellung ergeben sich aus dem detaillierten Angebot bzw. den Preislisten. Alle Preisangaben erfolgen unverbindlich auf Grund der Tagespreise. Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung gültige Tagespreis, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

9. Rücktrittsrecht

Verkäufe werden unter der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit getätigt. Ergibt sich, dass diese Voraussetzungen nicht vorhanden gewesen oder nicht mehr vorhanden sind, steht dem Verkäufer jederzeit das Recht zu, vom Verkaufe zurückzutreten oder seine Verkaufsbedingungen zu ändern. Der Verkäufer kann auch dann, und zwar ohne Schadensersatzan- spruch, vom Vertrag zurücktreten, wenn Umstände eintreten, welche es ihm ohne sein Verschulden unmöglich machen, die Ware fristgerecht oder ordnungsgemäß zu liefern.

10. Schadensersatzansprüche

sind ebenso wie aus verspäteter Lieferung oder anderen in diesen Bedingungen genannten Gründen auch ausgeschlossen aus einer den Zeitverhältnissen entsprechenden vereinfachten Verpackung. Betriebsstörungen, Streiks, Transportschwierigkeiten, Verpackungsmangel und ähnliche Umstände entbinden den Verkäufer mindestens für die Dauer der Störung von der Einhaltung erteilter Zusagen, ohne dass der Käufer daraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann.

11. Konsumentenschutz

Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz, wobei ausdrücklich festgehalten wird, dass die Nichtigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen die Gültigkeit der weiteren Punkte nicht berührt.

12. Sicherheit

Das Recht, vor oder auch nach erfolgtem Verkauf jederzeit die Beibringung einer Sicherheit zu verlangen und bis zur Gestaltung einer solchen die Lieferung abzulehnen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Durch ein solches Verlangen gerät der Verkäufer nicht in Verzug, ist demgegenüber aber berechtigt, falls der Käufer die Abnahme der Ware, die Zahlung oder die Betreibung der Sicherheit verzögert, diesen in Verzug zu setzen und im übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verfahren.

13. Zahlung

Innerhalb 7 Tagen vom Fakturendatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 14 Tagen ohne Abzug. Bei Zielüberschreitung werden an Verzugszinsen die tatsächlich erwachsenen eigenen Bankkreditkosten, mindestens aber 2 % über dem jeweiligen amtlichen Diskontsatz ab Verfallstag berechnet.